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AGB


Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend «AGB») sind branchenüblich und gelten für alle Verträge zwischen der Agentur Nordstern GmbH (nachfolgend «Nordstern» oder «Agentur Nordstern») und dem Auftraggeber (nachfolgend «Kunde») über die Erbringung von (materiellen und immateriellen) Leistungen von Nordstern, soweit schriftlich nichts Abweichendes vereinbart wurde.

Enthalten ein individueller Vertrag und die AGB voneinander abweichende Regelungen, so gehen die Bestimmungen des Vertrages denjenigen der AGB grundsätzlich vor. Sind jedoch die Bestimmungen des Vertrages unklar oder unvollständig, gelten die Bestimmungen der AGB. Die Geltung von allfälligen AGB des Kunden wird hiermit ausgeschlossen.
 

a) Offerten

Ohne anderslautende Angaben beruhen die Preisberechnungen in den Offerten auf vollständigen, zur Bearbeitung geeigneten Unterlagen und Daten, sowie verbindlichen, unmissverständlich bezeichneten Inhalts-, Stand- und Massangaben. Angebote, die auf Grund ungenauer oder noch nicht vorliegender Unterlagen erfolgen, haben stets unverbindlichen Richtpreis-Charakter. Dies gilt auch für Neugestaltungen, die immer nur im Richtpreis offeriert sind.

Werden Projekte grundlegend geändert (bspw. zusätzliche Seiten, Neugestaltung nach der 1. Fassung), werden diese Aufwände als Mehraufwände verrechnet.

Sind Leistungen von Dritten erforderlich (z.B. Druckleistungen), werden diese Leistungen von den jeweiligen Dritten separat offeriert und im Namen und auf Rechnung des Kunden bezogen. Der Vertrag kommt diesbezüglich zwischen dem Kunden und dem Dritten zustande. Nordstern fungiert dabei ausschliesslich als Vermittlerin. Bezahlt Nordstern die Kosten für Leistungen Dritter, so werden diese dem Kunden weiterverrechnet.

Sofern nichts Abweichendes vereinbart wurde, ist Nordstern während 60 Tagen an ihr Angebot gebunden.
 

b) Zahlungsbedingungen

Die Zahlung des Rechnungsbetrages hat – sofern schriftlich keine besonderen Zahlungsbedingungen vereinbart wurden – innerhalb von 30 Tagen nach Rechnungsstellung ohne jeglichen Abzug zu erfolgen. Mit unbenutztem Ablauf der Zahlungsfrist gerät der Kunde automatisch in Verzug. Der Kunde schuldet Nordstern diesfalls einen Verzugszins von 5%. Nordstern ist berechtigt, Voraus- und/oder Akontozahlungen bis zur Höhe der zu erbringenden Leistungen zu verlangen. Die Modalitäten allfälliger Voraus- und/oder Akontozahlungen werden in der Offerte entsprechend aufgeführt.

c) Lieferfirsten

Liefertermine bedürfen der schriftlichen Form und sind nur verbindlich, wenn die vorausgesetzten oder vereinbarten Mitwirkungspflichten (bspw. Zurverfügungstellung von Bild- und Textvorlagen, Manuskripten oder Datenträgern, Erteilung des Gut zum Druck etc.) termingerecht erfüllt werden. Die physische und/oder elektronische Anlieferung der Arbeitsunterlagen erfolgt auf Gefahr des Kunden. Erfolgt die Mitwirkung verspätet, ist Nordstern nicht mehr an den ursprünglich zugesicherten Liefertermin gebunden. Nicht von Nordstern verschuldete Terminüberschreitungen (bspw. höhere Gewalt, Stromunterbrüche, Maschinenunterbrüche, Streik etc.) berechtigen den Kunden nicht, vom Vertrag zurückzutreten und/oder Schadenersatz geltend zu machen .
 

d) Immaterialgüterrechte / Nutzungsrechte

Der Kunde sichert Nordstern zu, dass er die zur Erreichung des Vertragszweckes erforderlichen immaterialgüterrechtlichen Nutzungs- und Bearbeitungsbefugnisse an den zur Verfügung gestellten Bild- und Text-Dateien hat und sie auf Nordstern übertragen darf. Bei Forderungen von Dritten gegen Nordstern aus behaupteten Rechtsverletzungen im Zusammenhang mit den zur Verfügung gestellten Unterlagen, ist der Kunde verpflichtet, Nordstern vollumfänglich schadlos zu halten (inkl. Anwalts- und Gerichtskosten).

e) Mehraufwand

Der durch den Kunden gegenüber der zugrundeliegenden Offerte verursachte Mehraufwand, insbesondere wegen mangelhaften, fehlenden oder für die Wiedergabe schlecht geeigneten Unterlagen oder wegen Autorkorrekturen, nachträglichen Änderungen etc., wird dem Kunden ohne Ankündigung zusätzlich zum aktuellen Stundenansatz von Nordstern in Rechnung gestellt.

 

f) Kontroll- und Prüfdokumente

Der Kunde ist verpflichtet, die ihm vor der Endfertigung des Auftrages zugestellten Kontroll- und Prüfdokumente (PDF-Dateien, Andrucke, Proofs, Kopien und dergleichen) auf Fehler zu überprüfen und diese, mit dem Gut zum Druck und allfälligen Korrekturanweisungen versehen, innerhalb der vereinbarten Frist zurückzugeben. Wird vereinbarungsgemäss auf die Unterbreitung von Kontroll- und Prüfdokumenten verzichtet oder lässt der Kunde ohne diese direkt einen Druckauftrag ausführen, so trägt er alleine das volle Risiko für die Korrektheit der Druckvorlage.

 

g) Gewährleistung und Haftung 

Nordstern gewährleistet, dass die von ihr erstellten Produkte die vereinbarte und/oder vorausgesetzte Qualität haben. Die Gewährleistung für Leistungen Dritter ist ausdrücklich ausgeschlossen. Der Kunde hat das Produkt sofort nach Erhalt zu prüfen und allfällige Beanstandungen innert 3 Arbeitstagen schriftlich bei Nordstern zu rügen. Erfolgt innert dieser Frist keine Rüge, so gilt das Produkt als genehmigt. Besteht ein Mangel am Produkt und wurde dieser fristgerecht angezeigt, so hat Nordstern das Recht, das Produkt innert angemessener Frist nachzubessern. Weitergehende Gewährleistungsrechte und/oder Schadenersatzansprüche werden – soweit gesetzlich zulässig – ausgeschlossen. 

Die Haftung von Nordstern beschränkt sich auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Die Haftung für mittelbare Schäden sowie Mangelfolgeschäden wird wegbedungen. Nordstern haftet auch nicht für Drittdienstleister oder Hilfspersonen.
 

h) Rücktritt

Sämtliche bereits erbrachte Aufwände und Kosten von Nordstern werden dem Kunden in Rechnung gestellt, auch wenn kein entsprechender Druckauftrag erteilt oder das Projekt nicht abgeschlossen wird. Tritt der Kunde ohne vertraglich oder gesetzlich vorgesehenen Grund vom Vertrag zurück, so hat er Nordstern jeglichen daraus entstandenen Schaden zu ersetzen.
 

i) Aufbewahrung von Arbeitsunterlagen und Dateien

Vorbehältlich einer separaten schriftlichen Abrede ist Nordstern nach Beendigung des Vertrages nicht zur Aufbewahrung von Arbeitsunterlagen (bspw. Dateien, Bilder, PDF) verpflichtet.
 

j) Daten / Referenzprojekte 

Nordstern ist berechtigt, die in Verbindung mit der Geschäftsbeziehung mit dem Kunden erhaltenen Daten, zur Erfüllung der Verpflichtungen aus dem Vertrag zu verarbeiten und zu verwenden. Der Kunde erklärt sich mit der Speicherung und vertragsgemässen Verwertung seiner Daten durch Nordstern vollumfänglich einverstanden.

Hat der Kunde es nicht ausdrücklich untersagt, darf Nordstern die Daten zu Marketingzwecken, insbesondere zum Versand von Newslettern verwenden. Nordstern darf zudem den Namen bzw. die Firma, das Logo, Imagebilder und fertige Grafik- sowie Web-Projekte des Kunden für eigene Werbezwecke sowie als Referenzobjekt auf der Webseite oder auf Social Media verwenden. Die Daten des Kunden können im Rahmen der Leistungserbringung an Dritte weitergegeben werden. Der Kunde willigt dieser Weitergabe mit Vertragsschluss ein.

Die Datenbearbeitung, welche auf den Besuch der Webseite der Agentur Nordstern zurückzuführen ist, wird in einer separaten Datenschutzerklärung erläutert.

 

k) Formerfordernis

Wo in vorliegenden AGB Schriftlichkeit vorausgesetzt wird, genügt die Kommunikation per E-Mail dieser Voraussetzung.
 

l) Änderungen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen

Nordstern behält sich das Recht vor, die Allgemeinen Geschäftsbedingungen jederzeit zu ändern. Massgebend ist jeweils die zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses geltende Version.

m) Anwendbares Recht 

Dieser Vertrag und sämtliche aus ihm resultierenden Rechte und Pflichten unterliegen dem schweizerischen Recht.

 

n) Gerichtsstand 

Gerichtsstand für alle Streitigkeiten und Forderungen aus oder im Zusammenhang mit diesen AGB oder dem Vertrag zwischen Kunde und Nordstern ist das für Pfäffikon (Kanton Zürich) sachlich zuständige Gericht. Nordstern ist jedoch berechtigt, den Kunden an seinem Wohnsitz bzw. Sitz zu belangen.

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